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ALTEAINVEST

 

 
ALTEAINVEST ist keine Baufirma, aber sie übernimmt die Rechtsberatung und die Leitung aller notwendigen Massnahmen, damit der Bau eines Chalets oder Gebäudes nicht zu einem Problem für seine Kunden wird.

BAUVERWALTUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSERVICE

Für vergleichsweise geringe Kosten im Vergleich mit den möglichen Verlusten von vielen tausenden von DM, die ein Laie auf diesem Gebiet beim Bau eines Chalets oder Gebäudes einbüssen kann, erlauben es unsere Rechtsberatung und unser Verwaltungsservice für im Bau befindliche Chalets dem Eigentümer einer Parzelle Viel Zeit und Geld zu sparen und sie bieten ausserdem eine bedeutende Anzahl von Vorteilen:

 

 

1.-

Ein besserer Preis und mehr Flexibilität der Bauarbaiten, indem die Bauausführung bei der Baufirma in Auftrag gegeben wird, die der Kunde angibt

2.-

Ein gerechter und vernünftiger Vertrag mit dem Architekten und der Baufirma, abgefasst und kontrolliert durch in diesem Fachbereich spezialisierte Rechtsanwälte.

3.-

Schnelligkeit und Wirksamkeit bei der Beantragung und Einholung der Baugenehmigung.

4.-

Pünktliche, fortlaufende und detaillierte Berichterstattung über den Fortschritt der Bauarbeiten und die möglichen Zwischenfälle.

5.-

Die Möglichkeit Materiale und Dekorationselemente wie Fussböden, Kacheln, Sanitärgerät, Wasserhähne, Türen, Küchenmöbel, Heizkörper, u.s.w. auszusuchen und auszutauschen.

6.-

Bedeutende Verbilligungen und Vergütungen beim Kauf der vorstehend bezeichneten Dekorationselemente und jeglicher anderer Elemente, die unser Kunde für sein Chalet benötigt, wie z. B.: Sauna, Jacuzzi, Elektrogeräte, Heizungsinstallation, Schwimmbadreinigungssysteme, u.s.w.

7.-

Die Möglichkeit ohne Mehrkosten Änderungen vornehmen zu lassen, ausser sie beinhalten bessere Qualitäten oder eine Vergrösserung des Baus. In diesem Falle muss der Kunde nur den gerechten und normalen Preis bezahlen, gemäss einer Tariftabelle, die vorher festgelegt wurde.

8.-

Die schrittweise Bezahlung der Bauarbeiten nach Baufortschritt, das bedeutet, der Eigentümer des Chalets bezahlt nur am Ende eines jeden Bauabschnitts, wenn dieser nach voller Zufriedenheit des Architekten und Bauleiters ausgeführt wurde.

9.-

Vermeidung von verborgenen Mehrkosten und Schutz vor Nichteinhaltung von Fristen sowie vor Missbrach jeder Art von Seite der Baufirma.

10.-

Rechtsberatung und wirksame Erledigung aller Instanzenwege und des "Papierkriegs", die mit dem Bau des Chalets zusammenhängen, wie z. B. : Einholung der Baugenehmigung, Zertifikate der vorschriftsmässigen Installationen für den Wasseranschluss und für den Stromanschluss, Bauabschlussbescheinigung, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Anmeldung für die Grundsteuer der Gemeinde, Vorbereitung und Auftrag für die Neubauerklärung, Abrechnung und Bezahlung von Steuern, Eintragung des Chalets in das Grundbuch, u.s.w

11.-

Und ganz allgemein, die Ergreifung der notwendigen oder zweckmässigen Massnahmen damit der Bau des Chalets oder des Gebäudes erfolgreich abgeschlossen wird.

Wenn Sie die Absicht haben in Altea Oder in einem anderen Ort der Costa Blanca ein Chalet zu bauen, bitte beantragen Sie, ohne jegliche Verpflichtung für Sie, die ausführliche Information über dieses Thema.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN SPAREN IHNEN ZEIT, GELD UND ERSPAREN IHNEN ÄRGER
UND…
IHRE KOSTEN SIND GERING IM VERGLEICH ZU DEN
MÖGLICHEN VERLUSTEN VON TAUSENDEN
VON DM, DIE EIN LAIE IN DER MATERIE
BEIM BAU EINES HAUSES EINBÜSSEN KANN


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