ALTEAINVEST
ALTEAINVEST kennt und respektiert die Gesetzgebung für den persönlichen Datenschutz (Grundgesetz 5/92 y Art. 197 des neuen Strafgesetzes), welche eine Reihe an Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten persönlichen Charakters anordnet, wobei das Verbot der Überlassung von Personendaten ohne entsprechender Befugnis des Datenträgers hervorzuheben ist.
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