Die Número de Identificación de Extranjeros (NIE) ist eine persönliche und unveränderliche Identifikationsnummer, die vom spanischen Innenministerium vergeben wird. Sie dient der Identifikation von Ausländern, die in Spanien wohnen oder dort wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen haben – unabhängig davon, ob sie Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines Drittstaates sind.
Alle Ausländer, die in Spanien eine Immobilie kaufen oder ein Bankkonto eröffnen möchten, müssen zuvor eine NIE beantragen. Diese Nummer besteht aus einem Buchstaben, sieben Ziffern und einer Prüfziffer. Die NIE muss z. B. in der notariellen Kaufurkunde einer Immobilie, die ein Ausländer in Spanien erwirbt, aufgeführt sein.
Ebenso ist es verpflichtend, dass die NIE auf allen Rechnungen erscheint, die Ausländer in Spanien ausstellen. Ist der Rechnungsempfänger ein Selbständiger oder Freiberufler, muss dessen NIE ebenfalls auf den ausgestellten Rechnungen angegeben werden. Fehlt die NIE auf Rechnungen, die von einem Selbständigen oder einem Unternehmen ausgestellt wurden, gelten diese nicht als gültig gegenüber dem spanischen Finanzamt (Hacienda).
Darüber hinaus ist die NIE notwendig, um in einem Unternehmen zu arbeiten, ein eigenes Unternehmen zu gründen, Steuern zu zahlen, Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu erhalten oder Wasser- und Stromverträge für eine Immobilie abzuschließen.
Kurz gesagt: Die Beantragung der NIE ist einer der ersten Schritte, den ein Ausländer unternehmen muss, wenn er beabsichtigt, sich für eine gewisse Zeit in Spanien niederzulassen.
Die NIE kann bei der Polizeibehörde (Dirección General de Policía) oder bei den spanischen Konsulaten im Ausland beantragt werden.
Befindet sich der Ausländer bereits in Spanien, kann er die NIE bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der Polizeiwache (Comisaría de Policía Nacional) beantragen.
Für die Beantragung der NIE müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (formulario oficial).
Original und Kopie des gültigen Reisepasses, Personalausweises, Reisedokuments oder der Eintragungsbescheinigung.
Nachweis über wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen, die die Beantragung rechtfertigen.
Der Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr (Modelo 790, Código 012).
Falls die Beantragung durch einen Vertreter erfolgt: Original und Kopie der Ausweisdokumente des Ausländers und seines Vertreters sowie eine Vollmacht.
Nein.
Die NIE ist lediglich eine Identifikationsnummer für Ausländer.
Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) hingegen ist eine physische Aufenthaltserlaubnis-Karte, die belegt, dass ein Nicht-EU-Bürger rechtmäßig und vorübergehend oder dauerhaft in Spanien lebt.
Daher ist es möglich, eine NIE zu haben, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen. Die NIE allein verleiht kein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in Spanien.
Viele Menschen verwechseln NIE mit TIE, doch nicht alle, die eine NIE haben, besitzen auch automatisch eine TIE.
Andersherum gilt jedoch: Alle Personen mit einer TIE haben immer auch eine NIE.
Die NIE ist weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis. Sie ist jedoch eine Voraussetzung für alle Ausländer, die in Spanien leben oder arbeiten möchten.
EU-Bürger, die sich für mehr als drei Monate in Spanien aufhalten, müssen sich im Zentralregister für Ausländer (Registro Central de Extranjeros) anmelden. Dabei wird ihnen automatisch eine NIE zugewiesen.
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