Neue Referenzwerte für urbane Immobilien

Neue Referenzwerte für urbane Immobilien

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten neue Vorschriften zum Referenzwert von städtischen Immobilien.

Am 22. Dezember des Vorjahres wurde im Boletín Oficial del Estado (BOE – das spanische Amtsblatt) eine Mitteilung der Generaldirektion für Katasterwesen veröffentlicht. Darin wurden die Grundlagen zur Festlegung der Referenzwerte für städtische Immobilien für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

Diese neuen Referenzwerte sind von großer Bedeutung, da sie künftig als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sowie für die Schenkungs- und Erbschaftsteuer herangezogen werden.

Der neue Referenzwert wird vom Katasteramt anhand einer Analyse der von Notaren und Grundbuchämtern übermittelten Verkaufspreise berechnet. Theoretisch soll dieser Wert stets unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegen – in der Praxis ist das jedoch nicht immer der Fall.

Wichtig: Dieser Referenzwert hat keinen Einfluss auf den Katasterwert der Immobilie und somit auch keine Auswirkung auf die Grundsteuer (IBI) oder andere Steuern, die sich auf den Katasterwert stützen. Auch die Vermögensteuer für Immobilien, die vor dem 1. Januar 2022 erworben wurden, bleibt davon unberührt.

Wann und wie wird der neue Referenzwert angewendet?

Der sogenannte „Referenzwert“ wird stets als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sowie für die Schenkungs- und Erbschaftsteuer herangezogen – außer in folgenden Fällen:

a) Es existiert kein Referenzwert für die betreffende Immobilie.

b) Der angegebene Kaufpreis oder Wert liegt über dem Referenzwert – in diesem Fall gilt der höhere Wert als Bemessungsgrundlage.

Wie erfahre ich den Referenzwert einer Immobilie?

Die Referenzwerte können über das elektronische Katasterportal abgefragt werden. Für die Abfrage muss sich die interessierte Person identifizieren – entweder mit Ausweisdaten, einem digitalen Zertifikat oder über das Cl@ve-System. Alternativ ist auch eine telefonische Auskunft über die Kataster-Hotline oder persönlich beim Katasteramt möglich (nach vorheriger Terminvereinbarung und Identifikation mit Ausweisdokumenten).

Alternativ bietet ALTEAINVEST eine schnelle und einfache Möglichkeit, den Referenzwert einer Immobilie – sei es die eigene oder eine zum Kauf vorgesehene – zu ermitteln und ein entsprechendes Zertifikat darüber zu erhalten. Für unsere Kunden ist dieser Service kostenlos; für andere Interessenten beträgt die Gebühr nur 30 € zzgl. MwSt.

Was passiert, wenn ich mit dem Referenzwert meiner Immobilie nicht einverstanden bin?

Obwohl der Referenzwert theoretisch mindestens 10 % unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegen sollte, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass dieser Wert unangemessen hoch ausfällt – etwa aufgrund unpassender Vergleichsdaten.

In solchen Fällen kann der Betroffene, wenn er sich durch den Referenzwert benachteiligt sieht, eine Berichtigung beantragen oder Einspruch bei der zuständigen Steuerbehörde einlegen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen Klage beim Wirtschafts- und Verwaltungsgericht, sofern bereits eine Steuerfestsetzung auf Grundlage des beanstandeten Referenzwertes erfolgt ist.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Experten von ALTEAINVEST jederzeit zur Verfügung, um Sie in solchen Fällen umfassend zu beraten und zu unterstützen.


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